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 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der EtiKS GmbH

 (nachfolgend kurz EtiKS genannt)Stand: September 2005

Download AGB (.pdf 104 KB)AGB

 Â§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(3) Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen

(4) EtiKS ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.

(4) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.

(2) Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten.

(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden gemäß BGB § 288 unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens EtiKS erfüllt ist. 

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferung

(1) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(2) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(3) Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet. Eine Änderung des Stückpreises findet in diesem Fall nicht statt.


§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht wurde oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen vom Verkäufer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.

(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

(3) Der Kunde hat Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund äußerer  Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(5) Hardware: Für die von EtiKS vertriebenen technischen Geräte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller.

(6) Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von EtiKS nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu überprüfen.

(7) Software: EtiKS macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. EtiKS übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit kundenseitig installierter Software oder Hardware. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernimmt EtiKS keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften und bei Personenschäden. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

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